§ 1 - Behandlung von Angeboten
- Der Auftraggeber als Empfänger unserer Angebote, Unterlagen und Mitteilungen hat diese vertraulich zu behandeln und nur für sich selbst zu verwenden, insbesondere darf er sie nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Sparkassen-Immobilien-GmbH an Dritte weitergeben.
- Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
§ 2 - Haftung des Maklers für Angaben des Verkäufers
- Die Sparkassen-Immobilien-GmbH weist den Auftraggeber darauf hin, dass sämtliche Daten / Informationen über das Kaufobjekt ausschließlich auf Angaben des Verkäufers beruhen. Eine Haftung der Sparkassen-Immobilien-GmbH für fehlerhafte Angaben wird ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Sparkassen-Immobilien-GmbH besteht. Eine Pflicht die Angaben des Verkäufers auf deren Richtigkeit zu prüfen besteht seitens der Sparkassen-Immobilien-GmbH nicht.
- Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit.
§ 3 - Doppeltätigkeit
Die Sparkassen-Immobilien-GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Teil entgeltlich tätig zu werden.
§ 4 - Provision
- Mit Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber die festgelegte Provision zu zahlen, die mit dem rechtswirksamen Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages fällig wird. Die Vergütungspflicht besteht unbeschadet der Vergütungspflicht der Gegenseite.
- Die Provision ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung. Danach tritt Verzug ein mit der Folge, dass die Forderung gegenüber einem Verbraucher mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und gegenüber einem Unternehmer mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.
- Soweit zwischen Auftraggeber und Sparkassen-Immobilien-GmbH nichts anderes vereinbart wird, beträgt die von Seiten des Auftraggebers an die Sparkassen-Immobilien-GmbH zu zahlende Provision 3 % aus dem Kaufpreises zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer samt den vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen, dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen sowie dem mitverkauften Zubehör bzw. Inventar.
- Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt, das von der Sparkassen-Immobilien-GmbH vermittelt bzw. nachgewiesen worden ist.
- Gleiches gilt für den Fall, dass der Kaufvertrag nach Beendigung dieses Auftrages geschlossen wird, der Vertrag allerdings von der Sparkassen-Immobilien-GmbH während der Vertragszeit vermittelt bzw. nachgewiesen worden ist.
- Der Provisionsanspruch entfällt gegenüber denjenigen Auftraggeber nicht, der bei einer späteren Rückgängigmachung des Vertrages, z.B. durch Anfechtung oder durch Rücktritt, die Beendigung des Vertrages verschuldet hat. Gegenüber diesem Auftraggeber bleibt trotz Beendigung des Vertrages der Provisionsanspruch bestehen.
- Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn sich die Sparkassen-Immobilien-GmbH eines Untermaklers bedient.
§ 5 - Erfüllungsort / Gerichtsstandvereinbarung mit einem Kaufmann
Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird zwischen ihm und der Sparkassen-Immobilien-GmbH Freiburg i.Br. als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
§ 6 - Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform
Bei Streitigkeiten mit der Sparkassen-Immobilien-GmbH besteht die Möglichkeit, sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg zu wenden.
Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu richten:
Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof, 70173 Stuttgart
Internet: http://www.sv-bw.de/schlichtung/
Näheres regelt die Verfahrungsordnung der Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Die Sparkassen-Immobilien-GmbH nimmt am Streitschlichtungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucher-schlichtungsstelle teil.Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen.
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen.
Die Emailadresse der Sparkassen-Immobilien-GmbH lautet: info@s-immobilien-freiburg.de
§ 7 – Datenschutz
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 DS-GVO finden sich auf unserer Firmenwebsite unter https://www.s-immobilien-freiburg.de/service/datenschutz.php
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese Informationen auch in Papierform.
§ 8 - Salvatorische Klausel
- Die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt soll durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln nicht berührt werden.
- Sollte eine der im Vertrag benannten Bestimmungen unwirksam sein oder der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, vereinbaren die Parteien, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Bestimmung zu füllen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
Stand: 03/2020